Versicherungen zahlen allgemein nur wenn sie müssen! Was ist, wenn der Unternehmer einer seiner „2 Mio.“ gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet? Eigentlich lebt der Unternehmer vom Verkaufen und nicht vom Verwalten und Beachten von Vorschriften. Deshalb muss man diesen auch informieren und ihm gleichzeitig Lösungsvorschläge anbieten.

Welche Vorschriften muss er beachten, um nicht im Brandfall einen Personen- oder Sachschaden zu erleiden?
  1. Feuerlöschereinrichtungen bereit- und instandhalten (Feuerlöscher/Wandhydranten im Haus / Ober- bzw. Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände usw.)
  2. Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instandhalten (RWA-Anlagen, Brandschutztüren/Brandschutztore, Brandabschottungen, Sprinkleranlagen usw.)
  3. Mitarbeiter in Sachen Brandschutz unterweisen
Mitarbeiter müssen im Umgang mit Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden, denn das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann!
  1. Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
  2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention:
    BGV a 1 § 4 & § 22
  3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  4. Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden:
    BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  5. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  6. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern:
    BGR 133 Abschnitt 5
  7. Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöschereinrichtungen: ASR A2.2

 

Informationen

In Feuerlöschtrainings wird neben dem vermitteltem Grundwissen vor allem der richtige Umgang mit Feuerlöschern geübt, dies gewährleistet, dass die Mitarbeiter für den Ernstfall optimal vorbereitet sind und so zur beachtlichen Schadensbegrenzung beitragen können!!

Die Schulungen in Theorie & Praxis finden bei Ihnen (insofern möglich) vor Ort statt – Ihnen entstehen somit keine extra Wege und unsere Anfahrt erfolgt selbstverständlich kostenlos!

Bei den Schulungen stehen Ihnen Übungslöscher zur Verfügung!

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

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